Die Teilnahme am Lungenkrebs-Screening beginnt mit einer qualifizierten Erstberatung. Diese darf von teilnehmenden Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Arbeitsmedizin durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Beratung werden
- die Anspruchsvoraussetzungen geprüft,
- die Rauchanamnese einschließlich der Packungsjahre erhoben,
- Nutzen und Risiken der Niedrigdosis-CT erläutert,
- die Entscheidung zur Teilnahme gemeinsam getroffen und
- bei Vorliegen aller Kriterien die Überweisung an eine qualifizierte radiologische Einrichtung ausgestellt.
Voraussetzung ist der Nachweis eines definierten Wissenserwerbs gemäß § 43 Abs. 2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL). Die Inhalte dieser Fortbildung sind von der Bundesärztekammer vorgegeben und umfassen unter anderem
- Organisation und Ablauf des Lungenkrebsscreenings,
- Auswahl geeigneter Patientinnen und Patienten,
- Nutzen und potenzielle Risiken der Früherkennung,
- Grundlagen der Befundklassifikation (Lung-RADS),
- weiteres Vorgehen bei unterschiedlichen Befundkonstellationen sowie
- Anforderungen an die Patienteninformation und Dokumentation.
Nach erfolgreichem Abschluss kann der Fortbildungsnachweis gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erbracht werden. Erst damit sind die Voraussetzungen erfüllt, die Beratungs- und Zuweisungsleistungen im Rahmen des Lungenkrebs-Screenings zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Für Hausärzt:innen sowie Internist:innen ist hierfür keine gesonderte Genehmigung, wohl aber der Nachweis des Wissenserwerbs erforderlich.
