Die Teilnahme am Lungenkrebs-Screening beginnt mit einer qualifizierten Erstberatung. Diese darf von teilnehmenden Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Arbeitsmedizin durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Beratung werden

Voraussetzung ist der Nachweis eines definierten Wissenserwerbs gemäß § 43 Abs. 2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL). Die Inhalte dieser Fortbildung sind von der Bundesärztekammer vorgegeben und umfassen unter anderem

Nach erfolgreichem Abschluss kann der Fortbildungsnachweis gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erbracht werden. Erst damit sind die Voraussetzungen erfüllt, die Beratungs- und Zuweisungsleistungen im Rahmen des Lungenkrebs-Screenings zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Für Hausärzt:innen sowie Internist:innen ist hierfür keine gesonderte Genehmigung, wohl aber der Nachweis des Wissenserwerbs erforderlich.